Gesundheitsversorgung & Pflege

Bayerns Bürgerinnen und Bürger haben eine zunehmend höhere Lebenserwartung. Dieser an sich positive Aspekt des demografischen Wandels stellt jedoch die Gesundheitsversorgung und Pflege vor große Herausforderungen. Der Anstieg älterer Bevölkerungsgruppen führt zu einem Anstieg von altersbedingten Krankheitsfällen und damit zu einer größeren Zahl von Personen, die auf medizinische Unterstützung angewiesen sind. Alter darf nicht mit Krankheit gleichgesetzt werden. Mit zunehmendem Alter steigt jedoch das Risiko für eine Erkrankung – fast jeder zweite Krankenhauspatient war älter als 65 Jahre. Aufgabe der Gesundheitspolitik ist es deshalb, Rahmenbedingungen zu schaffen, die auch der älteren Generation ein Leben in größtmöglicher Gesundheit und Selbstständigkeit ermöglichen. Dazu zählt beispielsweise die Bereitstellung einer angemessenen geriatrischen Versorgung sowie bedarfsgerechter Pflegeversorgung.

Gleichzeitig werden auch die medizinischen Fachkräfte – Ärzte, Pflegepersonal und Therapeuten – selbst zunehmend älter: Deshalb müssen vor allem für viele haus- und fachärztliche Praxen Nachfolger gefunden werden – gerade in Regionen, die vom Bevölkerungsrückgang betroffen sind, gefährdet dies eine flächendeckende medizinische Versorgung.

Öffentliche Apotheken

Sicherstellung einer flächendeckenden, ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der bayerischen Bevölkerung im Flächenland Bayern durch öffentliche Apotheken

Die Versorgung der bayerischen Bevölkerung im Flächenland Bayern durch öffentliche Apotheken ist ein wesentliches Anliegen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP). Maßnahmen der Bundesregierung, die insbesondere die Vor-Ort-Apotheke gegenüber dem Versandhandel stärken, wie die Erhöhung des Nacht-und Notdiensthonorars, die Erhöhung der Aufschläge für die Abgabe von Betäubungsmitteln und besonders dokumentationsaufwändigen Arzneimitteln sowie Anpassung bestimmter Rezepturzuschläge, wurden bereits unterstützt. Die Bayerische Staatsregierung wird die Belange der Apothekerinnen und Apotheker fortlaufend im Auge behalten, um die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer flächendeckenden, ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung, wie sie im Apothekengesetz verankert ist, gewährleisten zu können.

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