Gesundheitsversorgung & Pflege

Bayerns Bürgerinnen und Bürger haben eine zunehmend höhere Lebenserwartung. Dieser an sich positive Aspekt des demografischen Wandels stellt jedoch die Gesundheitsversorgung und Pflege vor große Herausforderungen. Der Anstieg älterer Bevölkerungsgruppen führt zu einem Anstieg von altersbedingten Krankheitsfällen und damit zu einer größeren Zahl von Personen, die auf medizinische Unterstützung angewiesen sind. Alter darf nicht mit Krankheit gleichgesetzt werden. Mit zunehmendem Alter steigt jedoch das Risiko für eine Erkrankung – fast jeder zweite Krankenhauspatient war älter als 65 Jahre. Aufgabe der Gesundheitspolitik ist es deshalb, Rahmenbedingungen zu schaffen, die auch der älteren Generation ein Leben in größtmöglicher Gesundheit und Selbstständigkeit ermöglichen. Dazu zählt beispielsweise die Bereitstellung einer angemessenen geriatrischen Versorgung sowie bedarfsgerechter Pflegeversorgung.

Gleichzeitig werden auch die medizinischen Fachkräfte – Ärzte, Pflegepersonal und Therapeuten – selbst zunehmend älter: Deshalb müssen vor allem für viele haus- und fachärztliche Praxen Nachfolger gefunden werden – gerade in Regionen, die vom Bevölkerungsrückgang betroffen sind, gefährdet dies eine flächendeckende medizinische Versorgung.

Sterbebegleitung

Leben in Würde bis zum letzten Atemzug ermöglichen 

Sterben und Tod sind elementare Bestandteile des Lebens. Beistand und angemessene Begleitung in dieser letzten schwierigen Lebensphase und die Ermöglichung eines Lebens in Würde bis zuletzt sind ein zentrales Anliegen der Bayerischen Staatsregierung. Die Hospiz- und Palliativversorgung bildet deshalb einen wichtigen Bestandteil der bayerischen Gesundheitspolitik. Bayern ist als erstes Bundesland 2012 der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland" beigetreten. Ziel der Charta ist ein verbessertes Betreuungsangebot. Außerdem hat Bayern bereits 2011 ein eigenes Rahmenkonzept zur Hospiz- und Palliativversorgung verabschiedet, das mit der Charta wichtige Grundlagen für den Auf- und Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung im Freistaat darstellt.

Die Hospiz- und Palliativversorgung richtet sich an Menschen mit einer unheilbaren, fortschreitenden oder weit fortgeschrittenen lebensbegrenzenden Erkrankung. Sie zielt darauf ab, schwerstkranke und sterbende Menschen sowie ihre An- und Zugehörigen bestmöglich zu versorgen, zu begleiten und zu unterstützen und so ein Sterben in größtmöglicher Lebensqualität zu ermöglichen. Bedeutsam ist hierfür ein umfänglicher, interdisziplinärer und sektorenübergreifender Behandlungsansatz, der die medizinische, psychosoziale, pflegerische und spirituelle Versorgung sowie ehrenamtliche Begleitung umfasst und An- und Zugehörige in ihrer Trauer auch nach dem Tod des geliebten Menschen unterstützt.

Vertiefte Informationen finden Sie auf den Fachseiten Palliativversorgung und Hospizversorgung.
 

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