Mobilität

Wir alle wollen uns fortbewegen – möglichst effektiv und günstig. Die Alterung der Gesellschaft in Kombination mit dem hohen CO2-Ausstoß im Verkehrsbereich bringt hohe Anforderungen an Mobilitätskonzepte mit sich. Die ältere Generation möchte länger mobil bleiben. Weil der Anteil der mobilitätseingeschränkten Personen steigen wird, gewinnt die Bereitstellung einer barrierefreien Beförderungskette zunehmend an Bedeutung. Durch die älter werdende Bevölkerung wird sich die Nachfrage nach einer Beförderungsmöglichkeit zu Ärzten, Gesundheits- und Naherholungseinrichtungen erhöhen. 

Gerade in ländlichen Räumen, in denen der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) häufig nicht so stark ausgebaut ist wie in den Städten und nur selten eine Alternative zum eigenen Auto darstellt, werden Herausforderungen schon heute deutlich. Hier sind Mobilitätsanforderungen vielfach dadurch gekennzeichnet, dass wenige Menschen auf verhältnismäßig langen Strecken befördert werden müssen. Ein regelmäßiges und flächendeckendes ÖPNV-Angebot wie in Städten ist in der Regel nicht finanzierbar. Als Folge dessen sind Fahrplanangebote vor allem auf die Bedürfnisse der Schülerbeförderung zugeschnitten und existieren oftmals nur unter der Woche und zu den Schulzeiten. Um allen Bürgerinnen und Bürgern attraktive Beförderungsmöglichkeiten bieten zu können und die Lebensqualität in ländlichen Region zu erhöhen, müssen neue Lösungen entwickelt und umgesetzt werden.

Hier sind die Verkehrsunternehmen und die Kommunen gefordert, gemeinsam für ein attraktives Angebot für ihre Kunden und Bürger zu sorgen. Dabei sind flexible, klimafreundliche und bedarfsorientierte ÖPNV-Bedienformen (z. B. on-demand-Systeme) gerade mit kleineren Bussen, ein konzeptioneller Ansatz, um dem demografischen Wandel Rechnung zu tragen.

Einen umfassenden Überblick zu den Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung bieten die folgenden Fachseiten.
 

Akteure der öffentlichen Mobilität

Die Planung, Organisation und Sicherstellung des ÖPNV liegt in der Verantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte 

Für den allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr sind die Landkreise und kreisfreien Städte als gesetzlich bestimmte Aufgabenträger verantwortlich. Dies umfasst die Planung, Organisation und Sicherstellung des allgemeinen ÖPNV. Mit der Aufstellung eines Nahverkehrsplans kann der Aufgabenträger einen Rahmen für die Ausgestaltung des ÖPNV in seinem Gebiet schaffen. Der Nahverkehrsplanung liegt eine inhaltliche und eine organisatorische Zielsetzung zugrunde: Sie hat der Schaffung eines kundengerechten, integrierten und wirtschaftlich tragfähigen Verkehrsangebotes zu dienen und beinhaltet die für den ÖPNV formulierten Zielvorstellungen und Lösungskonzepte. Der Planungsprozess soll dazu dienen, das spezifische Wissen und die jeweiligen Erfahrungen der Planungsbeteiligten nutzbar zu machen und zu verknüpfen.

Im Nahverkehrsplan kann der ÖPNV-Aufgabenträger festlegen, welche Form des ÖPNV vor Ort am besten geeignet ist. Zunehmend gewinnt die Ergänzung bestehender "klassischer" Linienverkehre um flexible und bedarfsorientierte Bedienformen, wie on-demand-Systeme, an Bedeutung. Gerade solche Systeme sind geeignet, sowohl zeitlich als auch räumlich eine Grundversorgung herzustellen, ohne große und teure Busse mit der viel zitierten "heißen Luft" übers Land fahren zu lassen. Die Bedienung erfolgt zwischen eigens eingerichteten Bedarfshaltestellen. Mit einem dichten Netz an Haltestellen wird eine wohnortnahe Abholung nach vorhergehender telefonischer Anmeldung in der Leitzentrale erreicht.
 

Finanzierung von Verkehrsleistungen

Zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung können die ÖPNV-Aufgabenträger Verkehrsleistungen selbst finanzieren, wenn Verkehrsunternehmen ein entsprechendes Angebot aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht anbieten können. Den rechtlichen Rahmen für die Vergabe und beihilfekonforme Finanzierung von ÖPNV-Leistungen bildet die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße. Nach den dort formulierten Maßgaben können den Verkehrsunternehmern Ausgleichsleistungen für die Erbringung von Verkehrsleistungen gewährt werden.
Die Zusammenarbeit von Aufgabenträgern in regionalen Verkehrs- und Tarifverbünden unter Einbindung des Schienenpersonennahverkehrs stärkt die Attraktivität und das Fahrtenangebot des ÖPNV.

Rolle der Verkehrsunternehmen

Die Verkehrsdienstleistungen werden durch Verkehrsunternehmen angeboten. Deshalb ist das örtliche Verkehrsgewerbe von wesentlicher Bedeutung für das Verkehrsangebot. Für den Erfolg des öffentlichen Personennahverkehrs ist eine enge Kooperation der Verkehrsunternehmen untereinander wichtig. Diese Zusammenarbeit kann von der gemeinsamen Veröffentlichung von Fahrplänen bis hin zur Bildung von Verkehrsgemeinschaften mit gemeinsamen Fahrplänen und Beförderungstarifen reichen. Die Verkehrsunternehmen können so ihre Kräfte bündeln und gemeinsam nach kreativen und maßgeschneiderten Lösungen für ihre Kunden suchen, um diesen ein attraktives Angebot "aus einer Hand" zu bieten.

Neben seiner Verantwortung für den Schienenpersonennahverkehr beteiligt sich der Freistaat Bayern in erheblichem Umfang an der Finanzierung des Verkehrsangebotes des allgemeinen ÖPNV. 
 

Online-Reiseauskunftssystem Bayern-Fahrplan

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG) betreibt die App bzw. Webseite Bayern-Fahrplan und entwickelt die Angebote kontinuierlich weiter. Ziel ist es, einen einfachen Zugang mit dem Smartphon und per App zu allen Mobilitätsangeboten zu haben. Ein Baustein ist dabei die Auskunft über die Barrierefreiheit von Wegeketten, die bis 2024 für den Bayern-Fahrplan realisiert werden soll. 
Neben der Reiseauskunft für Bus und Bahn sowie alternative Mobilitätsangebote auf Basis von Echtzeitdaten besteht seit Mai 2023 im Bayern-Fahrplan erstmalig die Möglichkeit des Fahrscheinkaufs, beginnend mit dem Deutschland-Ticket.
Weiterhin besteht direkt über die App die Möglichkeit der Anschlussvoranmeldung bei Reiseverbindungen mit Regionalzügen. Infos zur Anschlussvoranmeldung und Gültigkeit der Funktion unter www.bahnland-bayern.de/de/anschlussexterner Link.

Die BEG betreibt den Bayern-Fahrplan unter www.bayern-fahrplan.de/de/auskunftexterner Link  für internetfähige mobile Endgeräte; für iOS/Apple sowie Android/Google gibt es Anwendungen für Smartphones in den jeweiligen Online-Stores (App-Store, Google Play). Mehr Infos erhalten Sie unter www.bayern-fahrplan.de/de/apps-mehrexterner Link.
 

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