Familien & Generationen

Eine hohe Lebensqualität für alle Generationen sicherzustellen, ist ein zentraler und unmittelbarer Einflussfaktor auf die demografische Entwicklung. Hierzu leistet die bayerische Familien- und Seniorenpolitik einen großen Beitrag und wirkt dadurch auf Kernbereiche des demografischen Wandels. Die Bürgerinnen und Bürger werden in allen Lebensphasen unterstützt: Von der Kindheit und Jugend über das Erwachsenwerden und die eigene Familienplanung, bis hin zum Ruhestand. Eine wichtige Rolle spielen hier unter anderem Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Für Kommunen ist es von hoher Bedeutung, Konzepte zur Gestaltung des demografischen Wandels zu entwickeln. Neben gesetzlichen Fachplanungen wie seniorenpolitischen Gesamtkonzepten oder Jugendhilfeplanungen kann hierbei eine integrierte Sozialplanung helfen. Bürgerschaftliches Engagement ist hier ein wichtiger Baustein, um allen Altersgruppen die (Mit-)Gestaltung zu ermöglichen.

Seniorenpolitik hinsichtlich älterer Menschen mit Behinderungen

Zunehmende Bedeutung wegen verbesserter medizinischer Versorgung und steigender Lebenserwartung

Als Teil der Seniorenpolitik ist auch die "Behindertenpolitik in Bayern für die stark anwachsende Zahl älterer Menschen mit Behinderung und gleichzeitig besonderem Hilfebedarf" eine zentrale Herausforderung. Diese Zahl wird, insbesondere wegen der verbesserten medizinischen Versorgung und wegen der auch die übrige Bevölkerung betreffenden Steigerung der allgemeinen Lebenserwartung, in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Hinzu kommt, dass sich aufgrund von gesamtgesellschaftlichen Prozessen gleichzeitig die bisherigen familiären Unterstützungsstrukturen verringern. Das bisher vorhandene Unterstützungsangebot reicht sowohl im Bereich des Neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung) als auch des Elften Sozialgesetzbuchs (SGB XI – Soziale Pflegeversicherung) zur Deckung dieses zusätzlichen Bedarfs nicht aus.

Gesamtkonzept zur Betreuung älterer Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung bedürfen auch im Alter sowohl beim Wohnen, als auch bei der Tagesstruktur entsprechender Angebote der Behindertenhilfe. Hierbei handelt es sich um Einrichtungen für ältere Menschen mit Behinderung, die bedarfsgerechte Hilfen und eine möglichst individuelle Lebensgestaltung ermöglichen. Die Eckpunkte zur Betreuung älterer Menschen mit Behinderung in Bayern bilden die Leitlinien für eine individuell auf den einzelnen Menschen bezogene Hilfeplanung der für die Eingliederungshilfe zuständigen bayerischen Bezirke, um die in der jeweiligen Region schon vorhandene Versorgungsstruktur zu ergänzen bzw. zu verstärken. 

Handlungsfeld – Wohnen von älteren Menschen mit Behinderung und gleichzeitig besonderem Hilfebedarf

Menschen mit Behinderung bedürfen auch im Alter beim Wohnen entsprechender Angebote der Behindertenhilfe. Damit Menschen mit Behinderung auch im Alter in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können, werden sukzessive ambulante Wohnangebote und Wohnplätze in besonderen Wohnformen nach dem BTHG auf- und ausgebaut. Diese Wohnplätze sind speziell auf diese Bevölkerungsgruppe angepasst und bieten entsprechende bedarfsgerechte Hilfen und Unterstützung. Daneben werden sowohl in Zusammenhang mit der Errichtung entsprechender neuer Wohnangebote als auch bei bereits bestehenden Einrichtungen zusätzlich Räume für die Durchführung tagesstrukturierender Maßnahmen geschaffen, damit insbesondere auch ältere Menschen mit geistiger und Mehrfachbehinderung am Leben in der Gesellschaft teilhaben können und um ihnen bedarfsgerechte Hilfen und eine möglichst individuelle Lebensgestaltung zu ermöglichen.

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