Gesundheitsversorgung & Pflege

Bayerns Bürgerinnen und Bürger haben eine zunehmend höhere Lebenserwartung. Dieser an sich positive Aspekt des demografischen Wandels stellt jedoch die Gesundheitsversorgung und Pflege vor große Herausforderungen. Der Anstieg älterer Bevölkerungsgruppen führt zu einem Anstieg von altersbedingten Krankheitsfällen und damit zu einer größeren Zahl von Personen, die auf medizinische Unterstützung angewiesen sind. Alter darf nicht mit Krankheit gleichgesetzt werden. Mit zunehmendem Alter steigt jedoch das Risiko für eine Erkrankung – fast jeder zweite Krankenhauspatient war älter als 65 Jahre. Aufgabe der Gesundheitspolitik ist es deshalb, Rahmenbedingungen zu schaffen, die auch der älteren Generation ein Leben in größtmöglicher Gesundheit und Selbstständigkeit ermöglichen. Dazu zählt beispielsweise die Bereitstellung einer angemessenen geriatrischen Versorgung sowie bedarfsgerechter Pflegeversorgung.

Gleichzeitig werden auch die medizinischen Fachkräfte – Ärzte, Pflegepersonal und Therapeuten – selbst zunehmend älter: Deshalb müssen vor allem für viele haus- und fachärztliche Praxen Nachfolger gefunden werden – gerade in Regionen, die vom Bevölkerungsrückgang betroffen sind, gefährdet dies eine flächendeckende medizinische Versorgung.

Ärztliche Versorgung

Der Freistaat ergreift zahlreiche Maßnahmen, um die ärztliche Versorgung auf dem derzeit hohen Niveau zu erhalten und weiterzuentwickeln

Die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung in Bayern ist gesetzliche Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns. Als Selbstverwaltungskörperschaft erfüllt sie diese Aufgabe in eigener Zuständigkeit und Verantwortung. Für die Bayerische Staatsregierung hat eine flächendeckende, qualitativ hochwertige und möglichst wohnortnahe medizinische Versorgung im gesamten Freistaat hohe Priorität. Daher ergreift sie schon heute zahlreiche Maßnahmen, um die ärztliche Versorgung auf dem derzeit hohen Niveau zu erhalten und weiterzuentwickeln. Der ländliche Raum steht dabei im Mittelpunkt der Anstrengungen.

Förderprogramm zum Erhalt und zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum

Um die ambulanten Strukturen vor allem im ländlichen Raum auf hohem Niveau zu erhalten und weiter zu verbessern, hat die Bayerische Staatsregierung das Förderprogramm zum Erhalt und zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum aufgelegt und hierfür in den Jahren 2012 bis 2022 Mittel in Höhe von 71,35 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2023 wird das Förderprogramm voraussichtlich mit insgesamt 7,75 Mio. Euro weitergeführt. Das Förderprogramm beruht auf zwei Säulen: Der Landarztprämie und dem Stipendienprogramm für Medizinstudierende.

  • Mit der Landarztprämienrichtlinie werden Niederlassungen von Ärzten und Psychotherapeuten mit bis zu 60.000 Euro unterstützt. Fördervoraussetzung ist unter anderem die Niederlassung bzw. Filialbildung in einer Gemeinde mit bis zu 20.000 Einwohnern (bei Kinder- & Jugendpsychiatern in Gemeinden mit bis zu 40.000 Einwohnern).
  • Im Rahmen des Stipendienprogramms für Medizinstudierende der Humanmedizin werden Stipendien in Höhe von 600 Euro pro Monat an angehende Medizinerinnen und Mediziner vergeben, die sich im Gegenzug verpflichten, ihre fachärztliche Weiterbildung im ländlichen Raum zu absolvieren und dort anschließend mindestens weitere fünf Jahre ambulant oder stationär ärztlich tätig zu sein. 

Anträge auf eine Förderung im Rahmen der Landarztprämie und des Stipendienprogramms können bei der Gesundheitsagentur des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit gestellt werden. 

BeLA-Programm

Das Programm Beste Landpartie Allgemeinmedizin (BeLA-Programm) trägt dazu bei, eine qualitativ hochwertige und flächendeckende medizinische Versorgung im ländlichen Raum zu sichern.
Das BeLa-Programm verfolgt das Ziel, angehenden Ärztinnen und Ärzten während des gesamten Studiums eine enge Beziehung zum Fach Allgemeinmedizin sowie zu ländlichen Regionen zu vermitteln. Im Juli 2018 starteten die drei Modellregionen Dillingen, Eichstätt/Kösching und Mühldorf am Inn mit dem BeLA-Projekt in Zusammenarbeit mit der TU München. Im Oktober 2018 begann das Modellvorhaben dann auch für die nordbayerischen Regionen Forchheim/Ebermannstadt, Kulmbach/Stadtsteinach, Weißenburg/Gunzenhausen und Scheßlitz/Burgebrach als Lehrkrankenhäuser der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Im Frühjahr 2020 wurde BeLA in Kooperation mit der Julius-Maximilians-Universität Würzburg auf die Regionen Lohr am Main und Haßfurt/Schweinfurt, ab dem dritten Projektjahr zusätzlich auf Ochsenfurt, in Unterfranken ausgeweitet.

Aktuell wurde entschieden, die Projekte in den einzelnen Regionen jeweils um vier weitere Jahre zu verlängern. Weiterhin ist eine Ausdehnung um einen weiteren Standort in Schwaben in Kooperation mit der Universität Augsburg geplant. Die Bewerbung für das BeLA-Programm ist direkt an die jeweilige Universität zu richten.

Bayerisches Land- und Amtsarztgesetz

Das Bayerische Land- und Amtsarztgesetz (BayLArztG) für den Bereich der Landarztquote ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Seit dem Wintersemester 2020/2021 werden nunmehr bis zu 5,8 % aller Medizinstudienplätze in Bayern für Studierende vorgehalten, die ein besonderes Interesse an der hausärztlichen Tätigkeit im ländlichen Raum haben und sich verpflichten, nach der fachärztlichen Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin oder für Innere Medizin mindestens 10 Jahre in einer Region zu arbeiten, die unterversorgt oder von Unterversorgung bedroht ist. 

Auf der Informationsplattform "Fördermöglichkeiten für Medizinstudierende und Ärztinnen und Ärzte in Bayernexterner Link" finden sich weitere finanzielle und ideelle Unterstützungsmöglichkeiten. Über die Suchfunktion und den Einsatz von Filtern kann bei Bedarf nach Zielgruppe, Art der Förderung und Region differenziert werden, um das passende Förderangebot zu finden.

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