Gesundheitsversorgung & Pflege

Bayerns Bürgerinnen und Bürger haben eine zunehmend höhere Lebenserwartung. Dieser an sich positive Aspekt des demografischen Wandels stellt jedoch die Gesundheitsversorgung und Pflege vor große Herausforderungen. Der Anstieg älterer Bevölkerungsgruppen führt zu einem Anstieg von altersbedingten Krankheitsfällen und damit zu einer größeren Zahl von Personen, die auf medizinische Unterstützung angewiesen sind. Alter darf nicht mit Krankheit gleichgesetzt werden. Mit zunehmendem Alter steigt jedoch das Risiko für eine Erkrankung – fast jeder zweite Krankenhauspatient war älter als 65 Jahre. Aufgabe der Gesundheitspolitik ist es deshalb, Rahmenbedingungen zu schaffen, die auch der älteren Generation ein Leben in größtmöglicher Gesundheit und Selbstständigkeit ermöglichen. Dazu zählt beispielsweise die Bereitstellung einer angemessenen geriatrischen Versorgung sowie bedarfsgerechter Pflegeversorgung.

Gleichzeitig werden auch die medizinischen Fachkräfte – Ärzte, Pflegepersonal und Therapeuten – selbst zunehmend älter: Deshalb müssen vor allem für viele haus- und fachärztliche Praxen Nachfolger gefunden werden – gerade in Regionen, die vom Bevölkerungsrückgang betroffen sind, gefährdet dies eine flächendeckende medizinische Versorgung.

Hospizversorgung

Die Hospizversorgung begleitet schwerstkranke und sterbende Menschen in ihrer letzten Lebensphase und steht den Angehörigen zur Seite

Die Hospizversorgung begleitet schwerstkranke und sterbende Menschen und ermöglicht ihnen ein selbstbestimmtes Leben bis zuletzt und einen Abschied in Würde. Um dem Wunsch der meisten Menschen nachkommen zu können, in ihrem gewohnten Umfeld bis zum Lebensende zu bleiben, bedarf es entsprechender medizinischer und pflegerischer Versorgung, spiritueller Unterstützung und ehrenamtlicher Begleitung. Die Hospizversorgung ist eine bürgerschaftliche Bewegung aus der Mitte der Gesellschaft, die Betroffenen in der letzten Lebensphase und ihren Angehörigen im Umgang mit Sterben, Tod und Trauer beisteht. Dabei geben Hospizvereine mit ihren vielen ehrenamtlichen Hospizbegleiterinnen und Hospizbegleitern Zuwendung, Zeit und Solidarität, nicht zuletzt aber die Sicherheit, nicht allein zu sein. Sie ermöglichen schwerstkranken und sterbenden Menschen einen würdevollen Abschied und begleiten An- und Zugehörige in ihrer Trauer nach dem Tod der Verstorbenen.

Ambulante Hospizversorgung

Die ambulante Hospizversorgung wird in Bayern wesentlich von Hospizdiensten und -vereinen mit ihren ausgebildeten, ehrenamtlichen Hospizbegleiterinnen und Hospizbegleitern geleistet. Diese besuchen Menschen zu Hause, auf Palliativstationen, in Krankenhäusern, in stationären Pflegeeinrichtungen, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und in den stationären Hospizen. Die ambulanten Hospizdienste unterstützen An- und Zugehörige, Pflegekräfte und ärztliches Personal, um Betroffenen das Sterben in ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen. Hauptamtliche Koordinationsfachkräfte der ambulanten Hospizdienste erbringen palliativpflegerische Beratung und übernehmen die Koordination und Ausbildung der Hospizbegleitung.

Stationäre Hospize

Stationäre Hospize sind eigenständige Einrichtungen für Menschen mit unheilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankungen, die keiner stationären Krankenhausbehandlung bedürfen, bei denen eine ambulante Betreuung im gewohnten Umfeld jedoch nicht mehr möglich ist. Die Hospize verfügen über eigenes Personal mit einem multiprofessionellen Ansatz. Der Aufenthalt im Hospiz ist für die Betroffenen kostenfrei. Die Kosten werden von den Krankenkassen unter Berücksichtigung der Leistungen der sozialen Pflegeversicherung sowie zu geringem Teil über Spenden finanziert. Stationäre Hospize umfassen in der Regel zwischen acht und höchstens 16 Betten. Die palliativärztliche und -pflegerische Versorgung wird multiprofessionell meistens von den niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzten gemeinsam mit dem Pflegepersonal in den Hospizen geleistet. Bei komplexer und ausgeprägter Erkrankungssymptomatik kann die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) hinzugezogen werden.
Die vollstationäre Hospizversorgung kann auch als teilstationäre Versorgung in sog. Tageshospizen erfolgen. Ziel dabei ist es, die Betroffenen aber auch ihre An- und Zugehörigen zu unterstützen und zu entlasten, damit der Aufenthalt in der eigenen Häuslichkeit lange bestehen bleiben kann.

Kinderhospiz

Kinderhospize umfassen ambulante und stationäre Einrichtungen für unheilbar und lebensverkürzend erkrankte Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern und Geschwister. Laut Definition der World Health Organization (WHO) beginnt die palliative Versorgung von Kindern und Jugendlichen bereits nach Diagnosestellung. Die Betreuungsdauer eines lebensverkürzend erkrankten Kindes bzw. Jugendlichen ist daher deutlich länger als bei Erwachsenen. Stationäre Kinderhospize bieten den betroffenen Kindern und Jugendlichen und ihren Angehörigen einen Ort der Entlastung und Regeneration. Schwerpunkt der Kinderhospizarbeit sind die Unterstützung und Entlastung betroffener Familien. Dabei bedarf es einer ganz besonderen Art der Betreuung, denn neben dem kindgerechten Umgang mit den jungen Menschen nimmt die Unterstützung der Familie und, wenn vorhanden, insbesondere der Geschwisterkinder großen Raum ein.

Hospizpreis der bayerischen Stiftung Hospiz

Die Bayerische Stiftung Hospiz - unter der Schirmherrschaft von Staatsminister Klaus Holetschek, MdL - vergibt jährlich den Hospizpreis für innovative Projekte sowie an Einzelpersonen für ihr langjähriges ehrenamtliches Engagement in der Hospiz- und Palliativversorgung.

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