Mobilität
Wir alle wollen uns fortbewegen – möglichst effektiv und günstig. Die Alterung der Gesellschaft in Kombination mit dem hohen CO2-Ausstoß im Verkehrsbereich bringt hohe Anforderungen an Mobilitätskonzepte mit sich. Die ältere Generation möchte länger mobil bleiben. Weil der Anteil der mobilitätseingeschränkten Personen steigen wird, gewinnt die Bereitstellung einer barrierefreien Beförderungskette zunehmend an Bedeutung. Durch die älter werdende Bevölkerung wird sich die Nachfrage nach einer Beförderungsmöglichkeit zu Ärzten, Gesundheits- und Naherholungseinrichtungen erhöhen.
Gerade in ländlichen Räumen, in denen der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) häufig nicht so stark ausgebaut ist wie in den Städten und nur selten eine Alternative zum eigenen Auto darstellt, werden Herausforderungen schon heute deutlich. Hier sind Mobilitätsanforderungen vielfach dadurch gekennzeichnet, dass wenige Menschen auf verhältnismäßig langen Strecken befördert werden müssen. Ein regelmäßiges und flächendeckendes ÖPNV-Angebot wie in Städten ist in der Regel nicht finanzierbar. Als Folge dessen sind Fahrplanangebote vor allem auf die Bedürfnisse der Schülerbeförderung zugeschnitten und existieren oftmals nur unter der Woche und zu den Schulzeiten. Um allen Bürgerinnen und Bürgern attraktive Beförderungsmöglichkeiten bieten zu können und die Lebensqualität in ländlichen Region zu erhöhen, müssen neue Lösungen entwickelt und umgesetzt werden.
Hier sind die Verkehrsunternehmen und die Kommunen gefordert, gemeinsam für ein attraktives Angebot für ihre Kunden und Bürger zu sorgen. Dabei sind flexible, klimafreundliche und bedarfsorientierte ÖPNV-Bedienformen (z. B. on-demand-Systeme) gerade mit kleineren Bussen, ein konzeptioneller Ansatz, um dem demografischen Wandel Rechnung zu tragen.
Einen umfassenden Überblick zu den Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung bieten die folgenden Fachseiten.
Wie unterstützt die Staatsregierung den ÖPNV?
Zur Unterstützung der Landkreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger für den allgemeinen ÖPNV gewährt der Freistaat Bayern diesen Zuweisungen für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs in Höhe von aktuell jährlich 94,3 Mio. Euro (Art. 27 BayÖPNVG). Seit Inkrafttreten des Bayerischen ÖPNV-Gesetzes 1994 konnte mit Hilfe der ÖPNV-Zuweisungen die Attraktivität des ÖPNV vor allem in der Fläche, insbesondere durch ein verbessertes Erscheinungsbild, durch neue Verkehrsangebote und Maßnahmen zur Verbesserung der Schnittstellen zwischen Straße und Schiene, beträchtlich gesteigert werden.
Im Rahmen der mittelfristigen Investitionsförderungsprogramme des BayGVFG unterstützt der Freistaat Bayern schwerpunktmäßig die Kommunen mit jährlich insgesamt ca. 46 Mio. Euro. Zur Verbesserung der ÖPNV-Verhältnisse werden Zuwendungen zur Infrastrukturförderung gewährt für den Bau und Ausbau von Straßen- und U-Bahnen, für Umsteigeparkplätze an Haltestellen, für Zentrale Omnibusbahnhöfe und Haltestellen sowie für Beschleunigungsmaßnahmen.
Mit Blick auf eine moderne Busflotte der bayerischen Unternehmen fördert der Freistaat im Rahmen der Busförderung die Neuanschaffung von Omnibussen im Linienverkehr des ÖPNV. Umweltfreundliche Antriebstechnologien und Barrierefreiheit werden dabei besonders gefördert. Das Volumen der Busförderung beträgt grundsätzlich 30 Mio. Euro pro Jahr.
Zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum werden die ÖPNV-Aufgabenträger bei der Einrichtung nachfrageorientierter Angebotsformen des öffentlichen Personennahverkehrs finanziell unterstützt. Diese Angebote dienen der feinräumigen Erschließung als Ergänzung zum Linienverkehr mit der Zielsetzung, allen Bürgern einen Zugang zum ÖPNV zu ermöglichen.
Leistungsfähige Verkehrs- und Tarifverbünde aus Bus und Bahn bieten den Fahrgästen im jeweiligen regionalen Verkehrsraum ein über Landkreis- und Stadtgrenzen hinweg abgestimmtes Fahrplanangebot mit einem einheitlichen Tarif und bauen Zugangshemmnisse zum ÖPNV ab. Der Freistaat Bayern unterstützt daher die vollständige Abdeckung des Landes mit verkehrlich und wirtschaftlich sinnvollen Verkehrs- und Tarifverbünden aus Bus und Bahn.
Der Freistaat Bayern unterstützt die Realisierung eines zwischen dem Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV, Freistaat Bayern und BEG) und den Aufgabenträgern des allgemeinen ÖPNV (Landkreise, Gebietskörperschaften) abgestimmten regionalen Bus-Liniennetzes als Ergänzungssystem zum SPNV in Bayern (landesbedeutsame Buslinien) und beteiligt sich an den Betriebskostendefiziten. Zur engeren Vernetzung zwischen Schiene und Straße ist ein getaktetes und auf die Fahrzeiten des SPNV abgestimmtes Busliniennetz mit kurzen Reisezeiten zu entwickeln, das Mittelzentren, Arbeitsplatzschwerpunkte und touristische Destinationen ohne Schienenanschluss systematisch mit dem SPNV verknüpft.
Zur Stärkung lokaler Initiativen werden ehrenamtliche Bürgerbusprojekte mit einer Liniengenehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz finanziell unterstützt. Gefördert werden sowohl ein pauschaler Ausgleich für die tatsächlich entstandenen Organisationsausgaben des jeweiligen Bürgerbusvereins sowie Ausgaben für die Ausstellung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und die Beschaffung von Fahrzeugen für ehrenamtliche Bürgerbusprojekte.
Neben der finanziellen Unterstützung stehen die sieben Bezirksregierungen den Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen als Ansprechpartner vor Ort mit Rat und Hilfestellung zur Seite.
In Bayern gibt es bereits zahlreiche, innovative Mobilitätsangebote, die oftmals jedoch in der Fläche nicht bekannt sind. Mit dem Werkzeugkasten Mobilität hat das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr eine digitale Austauschplattform ins Leben gerufen, die kommunale Praxisbeispiele für nachhaltige Mobilitätsangebote sammelt, der Öffentlichkeit vorstellt und damit gute Ideen in ganz Bayern Schule machen.
Weitere Informationen
- Werkzeugkasten Mobilität; Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für den öffentlichen Personennahverkehr (RZÖPNV); Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, der Finanzen und für Heimat
- Richtlinie zum Förderprogramm für Bürgerbusprojekten; Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG)
- Gesetz über Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (BayGVFG)