Städte, Gemeinden & Regionen
Der demografische Wandel wirkt indirekt auch auf eine Vielzahl von Entwicklungen innerhalb von Städten, Gemeinden und Regionen. Sinkende Bevölkerungszahlen sind eine große Herausforderung für die soziale und technische Infrastruktur wie Schulen, Straßen, Krankenhäuser, öffentliche Verkehrsmittel, Behörden oder kulturelle Einrichtungen. Wenn diese Infrastrukturen gerade in dünn besiedelten Regionen von weniger Menschen genutzt werden, wird deren Unterhalt immer schwieriger zu bewerkstelligen. Gleichzeitig kann ein starker Anstieg der Bevölkerung eine Überlastung lokaler Strukturen bewirken, beispielsweise auf dem Wohnungsmarkt, in der Kinderbetreuung oder den öffentlichen Verkehrsmitteln.
Teilweise treten diese Wachstums- und Schrumpfungsprozesse nicht weit voneinander entfernt auf. Sowohl ländliche als auch städtische, kleine wie große Siedlungen sind betroffen. Langfristig können diese gegenläufigen Prozesse zu einer Polarisierung innerhalb einer Region führen, wo sich Wachstum und Schrumpfung gegenseitig verstärken.
Mit Blick auf das Verfassungsziel "Gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen, in Stadt und Land" ist das Handeln der Bayerischen Staatregierung darauf ausgerichtet, vorhandene Ungleichheiten im Freistaat abzumildern und die Entstehung neuer zu vermeiden, etwa indem Arbeitsplätze in strukturschwache Regionen verlagert werden.
Die Städte und Regionen sind ebenso individuell und vielfältig wie die Herausforderungen. Wichtig ist daher eine fachübergreifende, flexible Herangehensweise, um die komplexen Entwicklungsprozesse bestmöglich voranzubringen. Eine Reihe von Maßnahmen und Programmen unterstützen gezielt dabei, lokale Herausforderungen zu identifizieren und passgenaue Lösungen zu erarbeiten. Während die Prozesse und Ziele standardisiert sind, ist die konkrete Umsetzung von den lokalen Bedürfnissen abhängig.
Hierzu zählen etwa die Städtebauförderung, Maßnahmen zur Unterstützung der Interkommunalen Kooperation, das Pilotprogramm "Demografiefeste Kommune" oder das Regionalmanagement. Viele Maßnahmen fokussieren sich vor allem auf die Herausforderungen ländlicher Regionen für eine chancengerechte Heimat in ganz Bayern, wie etwa die Dorferneuerung oder die Integrierte Ländliche Entwicklung.
Projektförderungen im bayerisch-tschechischen Grenzraum
Den bayerisch-tschechischen Grenzraum verbindet ein gemeinsamer einzigartiger traditionsreicher Kultur- sowie Naturraum. Die Grenzregion ist nicht nur ein besonderer Kulturraum im Herzen Europas, sondern auch ein Zukunftsraum mit großem Entwicklungspotential. Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat das Potential des Grenzraums bereits früh erkannt und gemeinsam mit dem Ministerium für Regionale Entwicklung der Tschechischen Republik im Jahr 2015 ein grenzüberschreitendes Entwicklungsgutachten erstellt.
Seither unterstützt das Heimatministerium örtliche Akteure bei der bayerisch-tschechischen Zusammenarbeit und gemeinsamen Gestaltung der Grenzregion.
Entwicklungsgutachten für den bayerisch-tschechischen Grenzraum
Im Jahr 2015 hat das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat gemeinsam mit dem Ministerium für Regionale Entwicklung der Tschechischen Republik ein grenzüberschreitendes Entwicklungsgutachten erstellt.
Die Ergebnisse des Entwicklungsgutachtens für den bayerisch-tschechischen Grenzraum – mit den daraus ermittelten Handlungsfeldern "Verkehrsinfrastruktur und Telekommunikation", "Wirtschaft", "Wissenschaft und Hochschulen", "Bildung und Qualifizierung" und "Tourismus und Kultur" – sind eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung des Grenzraums.
Leuchtturmprojekte im Nachgang zum Entwicklungsgutachten
Auf Basis des Entwicklungsgutachtens förderte das Heimatministerium seit 2016 im Grenzraum innovative Leuchtturmprojekte mit fachübergreifendem Ansatz und grenzüberschreitendem Charakter. Insgesamt wurden über 30 Projekte örtlicher Akteure mit rund 12,9 Mio. Euro unterstützt und das mit Erfolg. Von den Projekten konnten bis Ende April 2023 bereits 28 erfolgreich abgeschlossen werden und so wichtige Impulse im Grenzraum gesetzt, aber auch die Menschen vor Ort noch näher zusammengebracht werden.
Förderrichtlinie Bayerisch-Tschechischer Grenzraum (BYCZFöR)
Um den bayerisch-tschechischen Grenzraum gemeinsam zukunftsfest zu gestalten und neue Impulse in der Zusammenarbeit zu setzen, hat das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat die Förderung im bayerisch-tschechischen Grenzraum verstetigt und weiterentwickelt. Seit Mai 2022 werden zukunftsweisende Projekte örtlicher Akteure mit der Förderrichtlinie Bayerisch-Tschechischer-Grenzraum (BYCZFöR) – als erste Richtlinie ausschließlich für den ländlichen Raum – unterstützt.
Gefördert werden zukunftsweisende Projekte ausschließlich im ländlichen Raum der Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken mit grenzüberschreitendem Charakter und fachübergreifendem Ansatz. Im Rahmen der Richtlinie können Projektträger bis zu dreimal für das gleiche Anliegen gefördert werden. Der Fördersatz mindert sich dabei pro Förderperiode degressiv. Ziel der längerfristigen Unterstützung des gleichen Anliegens ist es, die angestoßenen Projekte noch besser in der Region zu verankern.
Um besondere Anreize für eine aktive Zusammenarbeit mit und Beteiligung von Tschechien zu schaffen, wird darüber hinaus die finanzielle Beteiligung der tschechischen Seite am geförderten Projekt bzw. die Zusammenarbeit mit Akteuren eines tschechischen Projekts mit ähnlicher inhaltlicher Zielrichtung im Plzeňský kraj (Bezirk Pilsen), Karlovarský kraj (Bezirk Karlsbad) oder Jihočeský kraj (Bezirk Südböhmen) zum ersten Mal im Rahmen einer Richtlinie besonders begünstigt.