Städte, Gemeinden & Regionen

Der demografische Wandel wirkt indirekt auch auf eine Vielzahl von Entwicklungen innerhalb von Städten, Gemeinden und Regionen. Sinkende Bevölkerungszahlen sind eine große Herausforderung für die soziale und technische Infrastruktur wie Schulen, Straßen, Krankenhäuser, öffentliche Verkehrsmittel, Behörden oder kulturelle Einrichtungen. Wenn diese Infrastrukturen gerade in dünn besiedelten Regionen von weniger Menschen genutzt werden, wird deren Unterhalt immer schwieriger zu bewerkstelligen. Gleichzeitig kann ein starker Anstieg der Bevölkerung eine Überlastung lokaler Strukturen bewirken, beispielsweise auf dem Wohnungsmarkt, in der Kinderbetreuung oder den öffentlichen Verkehrsmitteln. 

Teilweise treten diese Wachstums- und Schrumpfungsprozesse nicht weit voneinander entfernt auf. Sowohl ländliche als auch städtische, kleine wie große Siedlungen sind betroffen. Langfristig können diese gegenläufigen Prozesse zu einer Polarisierung innerhalb einer Region führen, wo sich Wachstum und Schrumpfung gegenseitig verstärken.

Mit Blick auf das Verfassungsziel "Gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen, in Stadt und Land" ist das Handeln der Bayerischen Staatregierung darauf ausgerichtet, vorhandene Ungleichheiten im Freistaat abzumildern und die Entstehung neuer zu vermeiden, etwa indem Arbeitsplätze in strukturschwache Regionen verlagert werden. 

Die Städte und Regionen sind ebenso individuell und vielfältig wie die Herausforderungen. Wichtig ist daher eine fachübergreifende, flexible Herangehensweise, um die komplexen Entwicklungsprozesse bestmöglich voranzubringen. Eine Reihe von Maßnahmen und Programmen unterstützen gezielt dabei, lokale Herausforderungen zu identifizieren und passgenaue Lösungen zu erarbeiten. Während die Prozesse und Ziele standardisiert sind, ist die konkrete Umsetzung von den lokalen Bedürfnissen abhängig.

Hierzu zählen etwa die Städtebauförderung, Maßnahmen zur Unterstützung der Interkommunalen Kooperation, das Pilotprogramm "Demografiefeste Kommune" oder das Regionalmanagement. Viele Maßnahmen fokussieren sich vor allem auf die Herausforderungen ländlicher Regionen für eine chancengerechte Heimat in ganz Bayern, wie etwa die Dorferneuerung oder die Integrierte Ländliche Entwicklung. 

Interkommunale Kooperationen

Die Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit bietet die Chance, Ressourcen zu bündeln, Spezialisierungs- und Größenvorteile sowie Synergieeffekte zu erzielen und Verfahren besser aufeinander abzustimmen

Die Kommunen stehen aufgrund der demografischen Veränderungen, der technologischen Entwicklung sowie der gestiegenen Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen an die Art und die Qualität kommunaler Leistungen vor großen Herausforderungen. 
Die interkommunale Zusammenarbeit bietet den Kommunen die Chance, Ressourcen zu bündeln, Spezialisierungs- und Größenvorteile sowie Synergieeffekte zu erzielen und Verfahren besser aufeinander abzustimmen. Die Eigenständigkeit und Identität der einzelnen Kommunen bleibt jedoch gewahrt. Gemeinsam und in guter Nachbarschaft gebündelt lassen sich zahlreiche kommunale Aufgaben besser und effektiver erledigen. Die dadurch entstehenden finanziellen und personellen Spielräume können anderweitig genutzt werden.

Den Kommunen bietet sich eine Vielzahl von Kooperationsmöglichkeiten mit unterschiedlicher Rechtsverbindlichkeit an. Sie reicht von der Gründung formloser Arbeitsgemeinschaften bis zur Koordination gemeindeübergreifender Bauleitplanung. Gemeinsam erstellte und genutzte Infrastruktureinrichtungen zählen ebenso zur interkommunalen Zusammenarbeit wie die Zusammenlegung von Behörden oder Dienststellen sowie der Betrieb gemeinsamer Unternehmen.
 

Mögliche Handlungsfelder

Nahezu alle Bereiche eignen sich für eine interkommunale Zusammenarbeit. In Betracht kommen insbesondere der gemeinsame Betrieb kommunaler Infrastrukturen, eine Zusammenarbeit bei der Verwaltungsorganisation und die gemeinsame Erledigung kommunaler Aufgaben:

  • Wasser- und Abwasserversorgung (z. B. gemeinsam betriebene technische Anlagen, gemeinsame Kontrolle und Instandhaltung des vorhandenen Kanalnetzes und Verwertung/Entsorgung von Klärschlamm) 
  • Gemeinsames Fachpersonal (z. B. Datenschutzbeauftragter (Art. 37 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)), Archivpflege (Art. 13 Abs. 1 Bayerisches Archivgesetz (BayArchivG)), IT- bzw. EDV-Fachkraft)
  • Gemeinsame Nutzung bzw. Betrieb kommunaler Einrichtungen (z. B. Bau-/Recyclinghof)
  • Gemeinsame Dienststellen (z. B. Zusammenlegung von Standesämtern, des Personal-, Steuer- oder Kassenwesens)
  • Vernetzung von Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit (z. B. gemeinsame Kinderbetreuung, Berufsausbildungsmessen, regionale Koordinierungsstelle ReKo ambulant)
  • Klimaschutz und Energie (z. B. interkommunaler Windpark)
  • Raumentwicklung, Flächenmanagement, Planung und Entwicklung von Wohn-, Gewerbe- und Verkehrsflächen
Handlungsleitende Fragen zum Aufbau interkommunaler Zusammenarbeit
  • In welchen Bereichen kann eine verstärkte interkommunale Zusammenarbeit dabei helfen, den Auswirkungen des demografischen Wandels zu begegnen?
  • Arbeiten Sie bereits heute mit anderen Kommunen Ihrer Region – beispielsweise in den oben genannten Handlungsfeldern – zusammen?
  • Sehen Sie konkrete kommunale Aufgaben, die zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen zusammen mit anderen Kommunen stärker bearbeitet werden können, um diese effektiver und kostengünstiger zu lösen?
  • Gibt es bereits Gesprächskreise mit anderen Kommunen zum Erfahrungsaustausch über vergleichbare Problemstellungen?
  • Nutzen Sie Informationsangebote zu beispielhaften Zusammenarbeitsprojekten (z. B. im Internet oder bei Fortbildungseinrichtungen)?
  • Sind Ihnen in der Region bestehende Kooperationen bekannt, denen Sie sich anschließen könnten oder die als Vorbilder für eine aufzubauende Kooperation dienen?
     

Publikationen

Interkommunale Zusammenarbeit – Gemeinsam Zukunft wagen; KommunalPraxis Bayern

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