Städte, Gemeinden & Regionen

Der demografische Wandel wirkt indirekt auch auf eine Vielzahl von Entwicklungen innerhalb von Städten, Gemeinden und Regionen. Sinkende Bevölkerungszahlen sind eine große Herausforderung für die soziale und technische Infrastruktur wie Schulen, Straßen, Krankenhäuser, öffentliche Verkehrsmittel, Behörden oder kulturelle Einrichtungen. Wenn diese Infrastrukturen gerade in dünn besiedelten Regionen von weniger Menschen genutzt werden, wird deren Unterhalt immer schwieriger zu bewerkstelligen. Gleichzeitig kann ein starker Anstieg der Bevölkerung eine Überlastung lokaler Strukturen bewirken, beispielsweise auf dem Wohnungsmarkt, in der Kinderbetreuung oder den öffentlichen Verkehrsmitteln. 

Teilweise treten diese Wachstums- und Schrumpfungsprozesse nicht weit voneinander entfernt auf. Sowohl ländliche als auch städtische, kleine wie große Siedlungen sind betroffen. Langfristig können diese gegenläufigen Prozesse zu einer Polarisierung innerhalb einer Region führen, wo sich Wachstum und Schrumpfung gegenseitig verstärken.

Mit Blick auf das Verfassungsziel "Gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen, in Stadt und Land" ist das Handeln der Bayerischen Staatregierung darauf ausgerichtet, vorhandene Ungleichheiten im Freistaat abzumildern und die Entstehung neuer zu vermeiden, etwa indem Arbeitsplätze in strukturschwache Regionen verlagert werden. 

Die Städte und Regionen sind ebenso individuell und vielfältig wie die Herausforderungen. Wichtig ist daher eine fachübergreifende, flexible Herangehensweise, um die komplexen Entwicklungsprozesse bestmöglich voranzubringen. Eine Reihe von Maßnahmen und Programmen unterstützen gezielt dabei, lokale Herausforderungen zu identifizieren und passgenaue Lösungen zu erarbeiten. Während die Prozesse und Ziele standardisiert sind, ist die konkrete Umsetzung von den lokalen Bedürfnissen abhängig.

Hierzu zählen etwa die Städtebauförderung, Maßnahmen zur Unterstützung der Interkommunalen Kooperation, das Pilotprogramm "Demografiefeste Kommune" oder das Regionalmanagement. Viele Maßnahmen fokussieren sich vor allem auf die Herausforderungen ländlicher Regionen für eine chancengerechte Heimat in ganz Bayern, wie etwa die Dorferneuerung oder die Integrierte Ländliche Entwicklung. 

Kommunaler Finanzausgleich

Der kommunale Finanzausgleich ist ein wesentlicher Beitrag für die solide Finanzausstattung der bayerischen Kommunen

Der Freistaat Bayern leistet mit dem kommunalen Finanzausgleich einen wesentlichen Beitrag für die solide Finanzausstattung der bayerischen Kommunen. Dieser wurde in den Jahren 2020 und 2021 trotz Krise und massiv gesunkener Steuereinnahmen des Freistaats auf jeweils über 10 Mrd. Euro gehalten und ist damit ein Stabilitätsanker für die Kommunen. Mit dem kommunalen Finanzausgleich 2022 auf dem Spitzenniveau von über 10,4 Mrd. Euro, gut 128 Mio. Euro mehr als im Vorjahr, knüpft der Freistaat nahtlos an die massive Unterstützung in den Vorjahren an.
Der kommunale Finanzausgleich wurde in den vergangenen Jahren kontinuierlich zu Gunsten der Kommunen fortentwickelt und trägt an mehreren Stellen der demografischen und strukturellen Entwicklung der Kommunen Rechnung.
 

Reform der Gemeindeschlüsselzuweisungen

Eine zentrale Maßnahme war die Reform der Gemeindeschlüsselzuweisungen, um strukturschwache Kommunen, u. a. durch eine gerechtere Erfassung der Einnahmen, noch gezielter und besser zu unterstützen und die kommunale Selbstverwaltung zu stärken.

Demografiefaktor

Der Demografiefaktor bei den Schlüsselzuweisungen federt die Anpassung der Schlüsselzuweisungen bei sinkender Einwohnerzahl ab. Der vorausschauende Demografiezuschlag bei den Investitionspauschalen kommt Kommunen zu Gute, für die in den nächsten zehn Jahren ein Bevölkerungsrückgang von mindestens 5 % prognostiziert wird.

Stabilisierungshilfen und Bedarfszuweisungen

Mit Stabilisierungshilfen und Bedarfszuweisungen werden strukturschwache Kommunen, die sich unverschuldet in einer finanziellen Schieflage befinden bzw. deren finanzielle Leistungsfähigkeit gefährdet ist, bei der Konsolidierung ihrer Haushalte unterstützt. Ein wichtiges Kriterium für die Gewährung von Stabilisierungshilfen ist der Nachweis einer strukturellen Härte, die z. B. mit einem überdurchschnittlichen Einwohnerrückgang begründet werden kann. 2019 wurden die Stabilisierungshilfen an Städte und Gemeinden neu konzipiert und können fortan zur Verringerung der Altschulden und als Investitionshilfen gewährt werden.

Kommunale Hochbaumaßnahmen

Der Freistaat Bayern unterstützt die Kommunen weiterhin bei Investitionen in die gemeindliche Grundausstattung und stärkt so die hohe kommunale Investitionstätigkeit. Die Förderung kommunaler Hochbaumaßnahmen wurde in der Vergangenheit mehrfach verbessert, um Kommunen bei Baumaßnahmen insbesondere an Schulen und Kindertageseinrichtungen finanziell zu entlasten und individuelle Gestaltungsräume zu stärken. Daneben werden unter anderem die Krankenhausfördermittel, die Investitionspauschalen sowie die 2019 neu eingeführten Straßenausbaupauschalen auf hohem Niveau weitergeführt.

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