Städte, Gemeinden & Regionen

Der demografische Wandel wirkt indirekt auch auf eine Vielzahl von Entwicklungen innerhalb von Städten, Gemeinden und Regionen. Sinkende Bevölkerungszahlen sind eine große Herausforderung für die soziale und technische Infrastruktur wie Schulen, Straßen, Krankenhäuser, öffentliche Verkehrsmittel, Behörden oder kulturelle Einrichtungen. Wenn diese Infrastrukturen gerade in dünn besiedelten Regionen von weniger Menschen genutzt werden, wird deren Unterhalt immer schwieriger zu bewerkstelligen. Gleichzeitig kann ein starker Anstieg der Bevölkerung eine Überlastung lokaler Strukturen bewirken, beispielsweise auf dem Wohnungsmarkt, in der Kinderbetreuung oder den öffentlichen Verkehrsmitteln. 

Teilweise treten diese Wachstums- und Schrumpfungsprozesse nicht weit voneinander entfernt auf. Sowohl ländliche als auch städtische, kleine wie große Siedlungen sind betroffen. Langfristig können diese gegenläufigen Prozesse zu einer Polarisierung innerhalb einer Region führen, wo sich Wachstum und Schrumpfung gegenseitig verstärken.

Mit Blick auf das Verfassungsziel "Gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen, in Stadt und Land" ist das Handeln der Bayerischen Staatregierung darauf ausgerichtet, vorhandene Ungleichheiten im Freistaat abzumildern und die Entstehung neuer zu vermeiden, etwa indem Arbeitsplätze in strukturschwache Regionen verlagert werden. 

Die Städte und Regionen sind ebenso individuell und vielfältig wie die Herausforderungen. Wichtig ist daher eine fachübergreifende, flexible Herangehensweise, um die komplexen Entwicklungsprozesse bestmöglich voranzubringen. Eine Reihe von Maßnahmen und Programmen unterstützen gezielt dabei, lokale Herausforderungen zu identifizieren und passgenaue Lösungen zu erarbeiten. Während die Prozesse und Ziele standardisiert sind, ist die konkrete Umsetzung von den lokalen Bedürfnissen abhängig.

Hierzu zählen etwa die Städtebauförderung, Maßnahmen zur Unterstützung der Interkommunalen Kooperation, das Pilotprogramm "Demografiefeste Kommune" oder das Regionalmanagement. Viele Maßnahmen fokussieren sich vor allem auf die Herausforderungen ländlicher Regionen für eine chancengerechte Heimat in ganz Bayern, wie etwa die Dorferneuerung oder die Integrierte Ländliche Entwicklung. 

Kommunaler Finanzausgleich

Der kommunale Finanzausgleich ist ein wesentlicher Beitrag für die solide Finanzausstattung der bayerischen Kommunen

Der Freistaat Bayern leistet mit dem kommunalen Finanzausgleich einen wesentlichen Beitrag für die solide Finanzausstattung der bayerischen Kommunen. Auch 2024 knüpft der Freistaat nahtlos an die kraftvolle Unterstützung der Vorjahre an und bleibt trotz schwierigster Rahmenbedingungen ein verlässlicher Partner für seine Kommunen: Der kommunale Finanzausgleich 2024 liegt mit rd. 11,38 Mrd. €, also rd. 213 Mio. € mehr als im Vorjahr, auf einem neuen Rekordniveau und trägt weiterhin der demografischen und strukturellen Entwicklung der Kommunen Rechnung.

Reform der Gemeindeschlüsselzuweisungen

Eine zentrale Maßnahme war die Reform der Gemeindeschlüsselzuweisungen, um strukturschwache Kommunen, u. a. durch eine gerechtere Erfassung der Einnahmen, noch gezielter und besser zu unterstützen und die kommunale Selbstverwaltung zu stärken.

Demografiefaktor

Der Demografiefaktor bei den Schlüsselzuweisungen federt die Anpassung der Schlüsselzuweisungen bei sinkender Einwohnerzahl ab. Die Kriterien für einen vorausschauenden Demografiezuschlag bei den Investitionspauschalen wurden in 2024 verbessert. Er kommt nun Kommunen zu Gute, für die in den nächsten zehn Jahren ein Bevölkerungsrückgang von mindestens 3 % prognostiziert wird (vormals 5 %). Damit werden Kommunen mit zurückgehender Bevölkerung noch stärker unterstützt.

Stabilisierungshilfen und Bedarfszuweisungen

Mit Stabilisierungshilfen und Bedarfszuweisungen werden strukturschwache Kommunen, die sich unverschuldet in einer finanziellen Schieflage befinden bzw. deren finanzielle Leistungsfähigkeit gefährdet ist, bei der Konsolidierung ihrer Haushalte unterstützt. Ein wichtiges Kriterium für die Gewährung von Stabilisierungshilfen ist der Nachweis einer strukturellen Härte, die z. B. mit einem überdurchschnittlichen Einwohnerrückgang begründet werden kann. 2019 wurden die Stabilisierungshilfen an Städte und Gemeinden neu konzipiert und können fortan zur Verringerung der Altschulden und als Investitionshilfen gewährt werden.

Weitere Förderungen / Zuweisungen

Der Freistaat Bayern unterstützt die Kommunen weiterhin bei Investitionen in die gemeindliche Grundausstattung und stärkt so die hohe kommunale Investitionstätigkeit. Die Fördermittel für kommunale Hochbaumaßnahmen wurden in der Vergangenheit mehrfach stark erhöht, um Kommunen bei Baumaßnahmen, insbesondere an Schulen und Kindertageseinrichtungen, finanziell zu entlasten und individuelle Gestaltungsräume zu stärken. Ebenso werden die Krankenhausfördermittel zur bedarfsgemäßen Finanzierung, gemäß Vereinbarung im Koalitionsvertrag der bayerischen Staatsregierung, in der laufenden Legislaturperiode sukzessiv angehoben. Daneben werden unter anderem die Investitionspauschalen sowie die 2019 neu eingeführten Straßenausbaupauschalen auf hohem Niveau weitergeführt.

Nähere Informationen über die wichtigsten Einnahmen der bayerischen Kommunen und die Grundzüge des kommunalen Finanzausgleichs mit seinen wichtigsten Leistungen erhalten Sie in der Broschüre „Der kommunale Finanzausgleich in Bayern“ 

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